
Der Gesetzentwurf für die zweite Stufe der Insolventrechtsreform wurde an die Länder und Verbände versandt. „Insolvente Existenzgründer und Verbraucher
Unser erstes Treffen am 12. Januar stand ganz unter den Anforderungen der Jahreshauptversammlung, deren Einladung auch 12 Mitglieder (einschließlich Vorstand) gefolgt waren.
Um aber alle Mitglieder über unsere Arbeit entsprechend zu informieren, möchte ich bezüglich der wichtigsten und aktuellsten Entwicklungen, bzw. Veranstaltungen hier schriftlich ausführen:
Der Jahreswechsel bringt uns, wie in jedem Jahr, Neuerungen und Änderungen. Es treten neue Gesetze in Kraft, wie das Familienpflegezeitgesetz. Es gibt gesetzliche Änderungen und steuerliche Neuregelungen. Beitrags-, Regel-, Pflegesätze und Grenzwerte ändern sich.