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Prüfungen

Zwischenprüfung: Nach Abschluss des ersten Lehrjahres unterziehen Sie sich einer Zwischenprüfung. Sie sollen in höchstens 3 Stunden schriftlich nachweisen, dass Sie praxisbezogene Fälle lösen können. Es hat keine Auswirkung auf den Fortgang Ihrer Ausbildung, wenn Sie die Zwischenprüfung nicht bestehen - Sie müssen sie auch nicht wiederholen. Sie bietet allerdings eine gute Möglichkeit zu sehen, wo man steht.

 

Abschlussprüfung: Am Ende der Ausbildung müssen Sie zur Abschlussprüfung antreten, die vor der jeweiligen Rechtsanwalts-/Notarkammer abgelegt wird. Die gesamte Prüfung besteht aus praxisbezogenen Fällen, die Sie unter Anwendung der gesetzlichen Regelungen lösen sollen, Sie sollen erkennen lassen, dass Sie wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge verstehen.

Prüfungsvorbereitung

Paragrafen, Definitionen, Formalien und Detailwissen – dieser Berg an Informationen muss bewältigt werden, um die Prüfung erfolgreich zu bestehen.

 

Jeder lernt anders!

Wichtig ist es, den Lernstoff zu strukturieren und regelmäßig zu wiederholen, Zeitnahe Vor- und Nachbereitung um ihn im Langzeitgedächtnis zu verankern und insbesondere in der Prüfungssituation wieder abrufen zu können.

 

Fast alle Ortsvereine der RENO bieten für die Azubis vor der Prüfung so genannte Crash-Kurse an.

 

Auch die Berufsschule unterstützt die Schüler dahingehend, dass im letzten Schuljahr wiederholt wird und systematisch auch Prüfungsvorbereitungen stattfinden, sei es, dass Probeklausuren geschrieben werden oder anhand alter Klausuren geübt wird. Sorgen Sie während der Lern- und Prüfungsphasen für Ausgleich – sowohl körperlichen als auch seelischen.

 

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Vorzeitig Prüfung

Ausbildungsverkürzung: Wenn es für Sie richtig gut läuft, dann können Sie unter Umständen die Ausbildung vorzeitig beenden. Gemäß § 45 BBiG ist das möglich, wenn Ihre Leistungen dies rechtfertigen. Sie und die Berufsschule sind dazu zu hören, nähere Regelungen sind in den Prüfungsordnungen festgeschrieben. Ihre schulischen Leistungen sollten jedoch mindestens „gut“ sein.

 

Erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld, welche Möglichkeiten bestehen, denn die Ausbildungsdauer ist ein wesent- licher Bestandteil des Ausbildungsvertrags. Sprechen Sie Ihre Pläne mit Ihrem Ausbilder und Ihrem Berufsschullehrer ab, die gut einschätzen können, ob Ihr Wissenstand eine vorzeitige Abschlussprüfung ermöglicht. Durch den vorzeitigen Abschluss müssen Sie auch den Unterrichtsstoff des letzten halben Jahres erlernen.

 

Wenn Sie sich für die vorgezogene Prüfung entschieden haben, stellen Sie rechtzeitig Ihren Antrag!

 

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Nichtbestehen der Abschlussprüfung

Was tun, wenn es nicht geklappt hat?
Sollten Sie die Abschlussprüfung nicht bestehen, dürfen Sie nicht vergessen, bei Ihrem Ausbilder die Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses zu verlangen.


Dies geschieht nicht automatisch, sondern nur, wenn Sie ihm innerhalb einer angemessenen Frist nach Zustellung des Bescheids über das Nichtbestehen anzeigen, dass Sie eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlangen (höchstens 1 Jahr).
Er ist verpflichtet, das Ausbildungsverhältnis für diesen Zeitraum zu verlängern.


Achtung! Die Verlängerung muss der zuständigen Kammer angezeigt werden.

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Hinweis:

 

Weitere Tipps zu Prüfung finden Sie in Ihrem Azubi-Guide oder bei RENOheute!

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