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Berufsbild Notarfachwirt/in

Als anerkannte/r Notarfachwirt/in werden Sie über ein branchenspezifisches Wissen verfügen, das Sie befähigt, qualifizierte Sachaufgaben zu erfüllen, Zusammenhänge in Betriebsabläufen zu erkennen und zu beurteilen. Sie erlangen sichere Kenntnisse zur Vertragslehre, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, zur Zustimmung und Wirksamkeit.

Sie überblicken das Familienrecht in seinen vielfältigen Facetten, wie: das Recht der Verwandtschaft, Eherecht, Unterhaltsrecht und das Recht der elterlichen Sorge, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrecht.

 

Mit dem dann erlangten Wissen der verschiedenen Organisationsformen kaufmännischer Betätigungen im Rechtsverkehr, erhalten Sie fundiertes Wissen über die Behandlung von Handels- und Gesellschaftsrecht.

 

Wir machen Sie vertraut mit dem funktionalen Zusammenhang zwischen formellem und materiellem Recht, ebenso mit den Grundsätzen der Grundbuchordnung. Sie sind dadurch befähigt, Aufgaben eines Sachbearbeiters in Grundbuchangelegenheiten selbständig wahrzunehmen und in der Abfassung von Grundbucheintragungsanträgen geübt.

 

Sie vertiefen Ihr Wissen dahingehend, sachgerechte Anträge an das Nachlassgericht zur Erteilung eines Erbscheines oder zur Eröffnung einer letztwilligen Verfügung stellen zu können. Sie werden das Recht der Erbfolge anwenden können und sind mit den Grundzügen der Erstellung einer Verfügung von Todes wegen und den entsprechenden Inhalten vertraut.

 

Es werden Ihnen die Grundlagen des Büromanagement, Personalwirtschaft sowie Steuerrecht vermittelt.

 

Empfehlung vor Beginn des Studiums:

  • Teilnahme an mehrtägigen Seminaren in den Fächern ZV, BGB und Kostenrecht, um die eigenen Kenntnisse zu überprüfen.
  • Die Teilnahme an den Seminaren soll gewährleisten, dass mit Beginn der eigentlichen Ausbildung bei allen Teilnehmern von einem vergleichbaren gehobenen Niveau ausgegangen werden kann.

Informationen über den Studienablauf sowie den Studienorten erhalten
Sie unter: www.notarfachwirtstudium.de oder

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