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Begabtenförderung

(Weiterbildungsstipendium)

Nutzen Sie die Möglichkeiten der Förderung:

Die SBB koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) das Stipendienprogramm 'Begabtenförderung berufliche Bildung', jetzt 'Weiterbildungsstipendium'.

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen, die ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben, bei ihrer weiteren beruflichen Qualifizierung. Die Stipendien werden von Kammern und zuständigen Stellen (duale Ausbildungsberufe) oder von der SBB direkt (Gesundheitsfachberufe) vergeben.

Ziele des Weiterbildungsstipendiums sind die Nachwuchsförderung, die Sicherung des Fachkräftebedarfs, der Einstieg ins lebensbegleitende Lernen sowie die Attraktivitätssteigerung der beruflichen Bildung.

Was wird gefördert?

Die Kammer/zuständige Stelle fördert anspruchsvolle Weiterbildungen ihrer Stipendiatinnen und Stipendiaten:

 

• fachbezogene und fachübergreifende Kurse und Lehrgänge

• berufsbegleitende Studiengänge

• persönlichkeitsbildende Seminare

 

Hierfür gibt es bis zu 5.100 EUR in maximal drei Jahren - bei einem Eigenanteil von höchstens 180 EUR pro Jahr. Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der Kammer/zuständigen Stelle beantragt werden. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert die bundesweite Durchführung des Förderprogramms durch die Kammern und zuständigen Stellen.

 

Kann ich mich bewerben?

 

Stipendiatin oder Stipendiat der Begabtenförderung berufliche Bildung kann werden, wer

• eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat

• die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt hat oder die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann

• weder Vollzeitstudent/in noch Hochschulabsolvent/in ist

• zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist

 

(Durch Anrechnung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis  zu drei Jahre später erfolgen.) Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

 

Wo kann ich mich bewerben?

 

Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der der Berufsausbildungsvertrag eingetragen ist bzw. war.

 

Je nach Berufsausbildung ist dies z.B. eine

 

• Rechtanwaltskammer

• Notarkammer

 

Hinweis: Wenn Sie sich nicht sicher sind, schauen Sie in Ihren Ausbildungsvertrag. Die Kammer/zuständige Stelle hat ihn gegengezeichnet.

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