
Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung. Ob Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden kann, ist nicht einheitlich geregelt. Um diese Frage zu klären, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Arbeitgeber. In allen Fällen gilt jedoch als Voraussetzung, dass der gewählte Kurs nach den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes anerkennungsfähig ist. Damit Sie freigestellt werden können, müssen Sie Ihren Arbeitgeber in der Regel mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn informieren
Berlin: Berliner Bildungsurlaubsgesetz
Brandenburg: Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz
Bremen: Bremisches Bildungsurlaubsgesetz
Hamburg: Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz
Hessen: Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub
Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz über Bildungsurlaub für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen: Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Zwecke der Weiterbildungs- und Bildungsurlaubsgesetz
Saarland: Saarländisches Weiterbildungs- und Bildungsurlaubsgesetz
Sachsen-Anhalt: Gesetz zur Freistellung von Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung
Schleswig-Holstein: Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz
In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, und Thüringen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze.