RVG Praxisprobleme und Neuerungen
-Termin: | 24.09.2022 – 9 bis 16 Uhr |
Ort: | Bamberg (genauer Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben) |
Referent: | Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied |
-Themen: | Themenschwerpunkte sind u.a.:
- Der auswärtige Prozessbevollmächtigte: Probleme in der Kostenerstattung; Reisekosten des Prozessbevollmächtigten oder Terminsvertreter
- Umsetzung von Kostenquotelung in der Kostenfestsetzung: Klage und Widerklage; Verteidigung der Kosten auf Rechtsschutzversicherung und KH-Versicherer
- Arbeitsrechtliche Angelegenheiten: Probleme beim Mehrvergleich mit dem Rechtsschutzversicherer; Wertfestsetzung nur für streitige Gegenstände
- Pflichtverteidiger in Strafsachen: Rückwirkung der Bestellung; Verbindung von Verfahren; Verrechnung von Zahlungen des Mandanten oder Dritter
- Verwaltungs- und sozialrechtliche Angelegenheiten: eine oder mehrere Angelegenheiten; Anrechnungsproblematik; Einigungs- oder Erledigungsgebühr
- Quotenvorrecht gegenüber dem Rechtsschutzversicherer
- Beim Teilzahlungsvergleich nur noch 0,7 Einigungsgebühr
- Kostenerstattung in Inkassosachen nur noch bei vorherigem Hinweis auf die Höhe der Kosten vor Eintritt des Verzuges?
|
Gebühren: | Mitglieder 180 €, Nichtmitglieder 220 €, Azubis 170 € |
Anmeldefrist: | 05.09.2022 |
Anwaltsvergütung im familienrechtlichen Mandat
Termin: | 23.06.2022 – 13:30 bis 17 Uhr |
Ort: | Online |
Referent: | Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied |
Themen: | Themenschwerpunkte sind u.a.:
- Einigungsgebühr jetzt auch im Beratungsmandat: In welchen Fällen?
- Nur noch 0,5 Geschäftsgebühr auch in Familiensachen, wenn der „säumige“ Gegner auf die anwaltliche Aufforderung direkt zahlt
- Terminsgebühr auch bei außergerichtlichem Vergleich? In welchen Fällen?
- Abgrenzung Beratung und außergerichtliche Vertretung: Entwurf einer Scheidungsfolgenvereinbarung, Prüfung eines Entwurfs einer Scheidungsfolgenvereinbarung, Prüfung von Rechtsfolgen aus einer Scheidungsfolgenvereinbarung? Welche Gebühren entstehen?
- Außergerichtliche Vertretung: Vertretung wegen mehrerer Gegenstände (elterliche Sorge, Umgangsrecht, Trennungsunterhalt) – dieselbe oder mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten?; Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr im Verbund – jetzt durch KostRÄG 2021
- Neuer Verfahrenswert in Kindschaftssachen: Wann greift die Neuregelung? Und was bringt sie in der Praxis?
- Vergleich im VKH-Bewilligungsverfahren: Neuregelung durch KostRÄG 2021?
- Stufenantrag: Verfahren und Gebühren; Kostenersparnis für den Mandanten, wenn unstreitiger Teilbetrag sofort anerkannt wird?
- Erfolgshonorar erweitert: Bringt das in Familiensachen was?
|
Gebühren: | Mitglieder 99 €, Nichtmitglieder 129 €, Azubis 89 € |
Anmeldefrist: | 06.06.2022 |
Hinweis Anfang
Hinweis:Weitere Infos unter www.reno-franken.de. Die Anmeldung bitte per E-Mail an info(at)reno-franken.de oder per Telefax: 09221/973-280.
Hinweis Ende
zurück