Burkhard Engler: "RVG intensiv"
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Termin: |
17.02.2021 |
Veranstaltungsnr.: |
Es handelt sich um ein ONLINESEMINAR |
Beschreibung/Schwerpunkte:Folgende Themen stehen auf der "Tagesordnung" • Information über alle wesentlichen Änderungen des RVG • Anrechnung Geschäftsgebühr bei Abrechnung mit Mandanten/PKH/VKH/VerwR/SozialR • Wann erfolgt keine Anrechnung? • Neuigkeiten bei der Beratungshilfe • Wann Abrechnung regulär trotz Beratungshilfe? • Verfahrensgebühr in allen Facetten • Kennen Sie die 90 Entscheidungen zum Entstehen der Terminsgebühr? • Verschiedene Varianten bei Stundensatzvereinbarungen • Wann ist ein Erfolgshonorar sinnvoll? • Gebühren und Besonderheiten bei der Einholung von Drittauskünften • Höhere Geschäftsgebühr als 1,3 und das leidige Thema Rechtsschutzversicherung • Wann ist eine Vorstandsbeschwerde angebracht? • Welche Gebühren werden so gut wie immer vergessen? • Abrechnung bei Mehrvergleich PKH/VKH mit allen Besonderheiten • Gebühren im Sozial- und Verwaltungsrecht • Wie schöpfe ich die Gebühren in Bußgeld- und Strafsachen besser aus? • In welchen 32 Fällen fällt die ZV-Gebühr an? • Gebühren und Besonderheiten bei Drittauskünften und vieles mehr |
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Kategorie/n: |
Rechtsanwaltsbereich |
Veranstalter: |
Reno Vereinigung Hamburg |
Referent(in): |
Burkhard Engler, Engler Fachschulungen |
Veranstaltungsort: |
Es handelt sich um ein Onlineseminar |
Uhrzeit: |
09:00 - ca. 15:00 |
Teilnehmerkosten: |
EUR 119,00 für Mitglieder einer dem Reno-Bundesverbandes angehörigen Ortsvereines |
Bedingungen: |
Sollte bei einer Seminaranmeldung ein Mitgliedschaftsantrag mit eingereicht werden, reduziert sich die Seminargebühr von einem Nichtmitglied auf ein RENO-Mitglied. Die Anmeldung erfolgt durch absenden der Onlineanmeldung. Sie erhalten eine Bestätigung sowie eine Vorrausrechnung (sobald bekannt ist, ob das Seminar stattfinden kann). Widerrufsbelehrung: Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung in Schriftform (E-Mail, Brief, Fax) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger oder in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist der rechtzeitige Eingang des Widerrufs erforderlich, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten (RENO) Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit dem Empfang. Stornierungsfristen Maßgeblich für die Berechnung der Kündigung ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei der RENO Vereinigung Hamburg Hinweise zur Datenverarbeitung 1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch: 2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung Wenn Sie bei uns an einem Seminar teilnehmen, erheben wir folgende Informationen: Die Erhebung dieser Daten erfolgt, Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Wahrung der Interessen des Mitgliedes. 3. Weitergabe von Daten an Dritte Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. 4. Betroffenenrechte Sie haben das Recht: • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen; 5. Widerspruchsrecht Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. |
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