Grundlage der Ausbildung ist die
ReNoPatAusbV, in Kraft getreten am 01.08.2015:
"Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten (ReNoPat-Ausbildungsverordnung - ReNoPatAusbV)"
Der umfangreiche Gesetzestext steht bei www.gesetze-im-internet.de/renopatausbv_2015 und kann dort auch als PDF aufgerufen/heruntergeladen werden.
Von besonderem Interesse ist der Ausbildungsrahmenplan; die KMK (Kultusminister-Konferenz) hat daraus einen Rahmenlehrplan entwickelt und legt fest: "...die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass die Vorgaben des Rahmenlehrplanes zur fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleiben." In sofern ist zu prüfen, ob in Ihrem Bundesland spezielle Vorgaben existieren. Hierzu wird zur Zeit noch recherchiert.-
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