Am 16.06.2014 konnte in Bonn das Novellierungsverfahren erfolgreich und einstimmig mit allen Beteiligten abgeschlossen werden. Der Antrag auf Novellierung geht jetzt unverzüglich ins Gesetzgebungsverfahren und vermutlich wird die Veröffentlichung dann Ende August im Bundesgesetzblatt erfolgen. Der Beginn der neuen Ausbildung ist nach wie vor der 01.07.2015!
Nach der Veröffentlichung wird der Vorstand alle vier Berufe mit den Neuerungen an dieser Stelle vorstellen. Schon jetzt kündigt der Vorstand direkte Fortbildungsmaßnahmen für alle unsere Kollegen an, die Prüfer, Mitglieder der Berufsbildungsausschüsse, Ausbilder oder Interessierte sind, an.
Neues vom Novellierungsverfahren – die Zielgerade liegt vor uns ….
In der letzten Sitzung, und damit der 8. Bundessachverständigensitzung, wurden unter Teilnahme von Vertretern der am Rahmenlehrplan beteiligten Sachverständigen der KMK die letzten Unstimmigkeiten hinsichtlich der Entsprechung von Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan besprochen und behoben. Die in Aussicht genommene Ausbildungsverordnung und dem in Aussicht genommenen Ausbildungsrahmenplan wurden dabei der letzte Schliff „verpasst“ und die Dokumente liegen nunmehr allen am Verfahren Beteiligten noch einmal für eine letzte Stellungnahme vor. Wir hoffen und glauben, dass es keine umfangreichen Stellungnahmen / Änderungsvorschläge mehr geben wird und gehen davon aus, dass damit am 16. Juni 2014 dann nunmehr die „gemeinsame Sitzung“ mit Vertretern der am Verfahren beteiligten Institutionen im Ministerium stattfinden wird. In dieser Sitzung wird dann über die Endfassung der neuen Verordnung (Inkrafttreten im Jahr 2015) entschieden. Das Ergebnis der Sitzung wird dann dem sog. Hauptausschuss zu seiner nächsten Sitzung sowie weiteren Gremien vorgelegt, die dann über das Inkrafttreten der Verordnung entscheiden. Wir werden im Anschluss an die gemeinsame Sitzung über den Stand des Verfahrens weiter berichten.
Ronja Tietje
Vorstand
Nichts Neues im Novellierungsverfahren wir warten auf das Ministerium. So ist der derzeitige Stand im Verfahren. Die Rahmenlehrplankommission hat Ende Oktober das Protokoll der letzten Sitzung sowie die dort beschlossene Fassung des Rahmenlehrplanes an das BiBB und den am Verfahren beteiligten Personen gesandt. Es wird derzeit im BiBB die Entsprechungslisten, d. h. die Gegenüberstellung der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplanes, erarbeitet. Diese Liste wird dann den am Verfahren beteiligten Personen noch einmal zur Stellungnah-me übersandt. Gleichzeitig wird dann auch die Einladung zur letzten gemeinsamen Sitzung ausgesprochen werden. In dieser Sitzung soll dann die endgültige Fassung des neuen Berufsbildes beschlossen werden. Dieses wird wahrscheinlich im Januar / Februar stattfinden.
Wir wünschen daher auf diesem Wege allen interessierten Kolleginnen und Kollegen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für 2014 und werden im neuen Jahr wieder über den weiteren Verfahrensablauf berichten.
Ronja Tietje
Vorstand
Aktueller Zeitplan
Die Fertigstellung der Rahmenlehrpläne verzögert sich. Die Sachverständigen auf Länderseite haben nunmehr noch einmal einen Sitzungsmarathon von 4 Tagen vom 16. – 19.09.2013 in Berlin anberaumt. Nach der Sitzung, so hoffen die Sachverständigen, werden die Rahmenlehrpläne fertiggestellt sein.
Sollte dies der Fall sein, so greift der bereits beschriebene Zeitplan mit der gemeinsamen Sitzung der Bundessachverständigen und der Sachverständigen auf Länderseite sowie allen am Verfahren beteiligten Institutionen. Einen konkreten Termin für diese Sitzung ist noch nicht festgelegt.
Wir werden weiter berichten!
Für den Bundesvorstand: Ronja Tietje
Trotz aller Bemühungen der am Verfahren beteiligten Personen und Institutionen ist es nicht gelungen, das Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung ab August 2013 zu bewerkstelligen. Derzeit werden von den Sachverständigen auf Länderseite die Rahmenlehrpläne nach den Vorgaben der von den Bundessachver- ständigen erarbeiteten Ausbildungsordnung erstellt. Ein Inkrafttreten wird daher nach Veröffentlichung der Verordnungen wohl zum 01.08.2014 erfolgen.
Rück- und Ausblick:
Die Bundessachverständigen, die mit der Erarbeitung des Verordnungstextes und der Ausbildungsordnung befasst waren, haben ihre Arbeit mit der Sitzung am 30./31.01.2013 abgeschlossen. Die Sachverständigen auf Länderseite, die immer zeitversetzt nach den Bundessachverständigen tagen, befassen sich mit der Erarbeitung der handlungsorientierten Lernfelder für die drei Ausbildungsjahre der vier Ausbildungsberufe.
Da diese Lernfeldmethode für unsere Berufe im Rahmenlehrplan neu eingesetzt wird, ist dies für die Sachver- ständigen eine langwierige und schwierige Aufgabe. Die Sachverständigen tagen jeweils monatlich zusammenhängend an zwei Tagen und haben bislang die Lernfelder für das 1. Ausbildungsjahr komplett und für das 2. Ausbildungsjahr teilweise erarbeitet. Das 3. Ausbildungsjahr steht noch aus. Die Fertigstellung der Rahmenlehrpläne ist seitens des Ausschusses für Juni 2013 in Aussicht gestellt worden. Im Anschluss wird es noch eine sogenannte Entsprechungssitzung mit allen am Verfahren beteiligten Personen (Bund und Länder) geben. In dieser Sitzung wird geprüft werden, ob die von den Bundessachverständigen erarbeiteten Inhalte der Ausbildungsordnung mit den von den Ländersachverständigen erarbeiteten Inhalten der Rahmenlehrpläne übereinstimmen. Der Termin für diese Entsprechungssitzung ist derzeit terminiert auf den 12. Juni 2013, unter der Voraussetzung, dass bis zu diesem Datum die Rahmenlehrpläne fertig gestellt und den Bundessachver- ständigen zur Prüfung zur Verfügung gestellt wurden. Dies bleibt vorerst abzuwarten.
Wir werden weiter berichten!
Für den Bundesvorstand: Ronja Tietje
…..Leider nicht mehr vor den Sommerferien 2012, aber immerhin kurz danach, hat nunmehr die erste konstituierende Sitzung am 05./06.09.2012 beim BiBB in Bonn stattgefunden.
Am ersten Tag wurden die von den Sozialpartnern benannten Sachverständigen und die anwesenden Behördenvertreter förmlich und mit viel Wertschätzung von Frau Mettin, der Leiterin des Verfahrens beim BiBB, begrüßt. Es folgte dann eine kurze Vorstellungsrunde der Anwesenden sowie die Überreichung der Benennungsurkunden für die Sachverständigen. Frau Mettin stellte dann anhand einer Powerpoint-Präsentation noch einmal den groben Verfahrensablauf vor mit dem Hinweis, dass sich die Sozialpartner mit der Neuordnung im August 2013 an den Start gehen zu wollen, ein ehrgeiziges Ziel gesetzt haben. Auch die anwesenden Behördenvertreter vom BMJ und der KMK schlossen sich diesen Hinweis an, aber trotzdem sind wir gewillt den Start 2013 erst einmal weiter ins Auge zu fassen.
Es folgte dann die Festlegung der weiteren Termine, das klang kompliziert, war aber zum Glück schnell erledigt. Wir haben uns auf 3 Termine in 2012 (Okt./Nov. u. Dez.) und 3 weitere in 2013 (Jan.- u. Febr.) verständigt. Hier wurde noch einmal deutlich, dass allen am Verfahren Beteiligten es wichtig ist, keine Zeit zu verlieren und Termine auch möglich zu machen.
Im Anschluss wurde von Frau Mettin der von RENO Bund / ver.di im Vorfeld ausführlich erarbeitete Vorschlag der Ausbildungsordnung vorgelegt und verteilt. Frau Mettin wies an dieser Stelle darauf hin, dass sie selten so eine gute Vorarbeit bei einer Novellierung erlebt habe. Das war für die anwesenden Sachverständigen von RENO Bund / ver.di schön zu hören und eine kleine Entschädigung für die Vielzahl an geleisteten Stunden. Auch das BiBB hatte vorgearbeitet und ebenfalls einen Vorschlag vorgelegt. Die Arbeitgeberseite hatte sich in ihrer Vorarbeit auf die Verordnung konzentriert und hatte keinen Vorschlag für die Ausbildungsordnung erarbeitet, erklärte sich aber damit einverstanden mit dem Vorschlägen des BiBB und des RENO Bundes / ver.di an die Arbeit zu gehen.
Und so hangelten wir uns gemeinsam Stück für Stück durch den Allgemeinen Teil (den Grundlagenteil) der Ausbildungsordnung. Auch hier wurde konstruktiv und konzentriert von allen Seiten zugearbeitet. Das BiBB und das BMJ wiesen immer wieder auf das für die Sachverständigen der Sozialpartner schwierig zu formulierende handlungsorientierte Lernen hin. Und auf Grundlage der von den Sozialpartnern vorgegebenen Inhalte konnten gute Formulierungsvorschläge gefunden werden.
Die Zeit geht bei so konzentrierter Arbeit schnell ins Land und am Donnerstagnachmittag schloss Frau Mettin die 1. Sitzung und dankte allen Teilnehmern noch einmal ausdrücklich für die geleistete Arbeit. Auch hier zeigte sich das BiBB noch einmal begeistert darüber, wie gut die Zusammenarbeit zwischen den Sozial- partnern funktioniert und die vielen Gespräche im Vorfeld sich als lohnenswert für die jetzige Arbeit zeigen.
Ziemlich erschöpft, aber gut motiviert für die nächste Sitzung haben wir dann jeweils die Heimreise angetreten und ich glaube, jeder von uns war froh, den Donnerstagabend im heimischen Wohnzimmer zu verbringen.
Aber die Arbeit geht schon wieder weiter. Vom BiBB wird jetzt kurzfristig das Protokoll und der Teil der Ausbildungsordnung, auf denen die Sozialpartner sich vorerst geeinigt haben, verschickt. Diese Unterlagen muss noch einmal überprüft werden und der noch offene allgemeine Teil für die nächste Sitzung weiter vorbereitet werden. Diese findet am 17./18.10. wieder in Bonn statt und nach der Sitzung werden wir weiter berichten.
Für den RENO Bundesvorstand: Ronja Tietje
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die meisten von Ihnen werden es wahrscheinlich nur als Gerücht gehört haben und diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die in den Berufsbildungsausschüssen sitzen, werden es bereits in einer der letzten Sitzungen erfahren haben, der Beruf der ReNoPat-Fachangestellten soll modernisiert und den heutigen Anforderungen der modernen Berufswelt angepasst werden. Wir können dazu mitteilen, dass die Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite) seit dem 11. Januar 2011 im Gespräch stehen. Bereits im Jahre 2007 hatte die Bundesrechtsanwaltskammer beim zuständigen Fachministerium, dem Bundesministerium für Justiz, vorgeschlagen, das Berufsbild zu novellieren. Hintergrund war für die Bundesrechtsanwaltskammer die Tatsache, dass immer weniger Schulabgänger sich für eine Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten, Notarfachangestellten sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten interessierten. Lediglich bei den Patentanwälten haben sich die Ausbildungszahlen erhöht. Der drastische Rückgang der Ausbildungsverhältnisse mag mehrere Gründe haben, jedoch auch sicherlich den, dass der Beruf in den Kanzleien und in der Berufsschule moderner ausgebildet und unterrichtet werden muss. Deshalb haben auch wir im Sommer 2007 eine Arbeitsgruppe gegründet, die seitdem intensiv daran arbeitet, die Ausbildung zukunftsfähig zu machen.
Als Arbeitnehmervertretung verfolgen wir wie die Arbeitgeberseite das Ziel der Modernisierung des Berufs. Gleichwohl gehen die Interessen nicht immer in die gleiche Richtung. Um unsere Interessen im Novellierungsverfahren wahren zu können, haben wir uns mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. In mehreren Treffen mit den Kollegen der bei ver.di zuständigen Arbeitsgruppe haben wir unsere unterschiedlichen Wissens- und Erfahrungsbereiche kombiniert, um erfolgreiche Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite zu garantieren. Für den RENO Bundesverband nehmen die Vorstandskolleginnen Tietje und Stern sowie die Kollegin Reichert aus dem Berliner Vorstand an den Verhandlungen teil.
Verfahren
Lassen Sie mich Ihnen zunächst einmal den Weg erläutern, der zu einer Novellierung des Berufsbildes führt. Das Verfahren beginnt mit einem Antrag der beiden Sozialpartner (für die Arbeitgeber die Bundesrechtsanwaltskammer, die Bundesnotarkammer und die Patentanwaltskammer und für die Arbeitnehmer die zuständige Gewerkschaft) beim zuständigen Fachministerium, das wäre hier das Bundesministerium für Justiz (BMJ). Die erste Hürde ist hier bereits hoch angelegt: der Antrag muss einheitlich sein, das heißt, die Sozialpartner müssen sich im Vorfeld bereits auf Eckpunkte geeinigt haben, konträre Anträge werden nicht entgegen genommen bzw. es wird dann eine Einigung im Verfahren erzwungen.
Dieser erste Antrag enthält noch nicht den gesamten Ausbildungsplan, sondern hier muss zwischen den Verhandlungsparteien eine Einigung über Eckdaten erzielt werden, mehr dazu später. Ist ein einheitlicher Antrag nun gestellt worden, dann kann das Novellierungsverfahren entweder im Fachministerium direkt durchgeführt werden (Ministerverfahren). Der Nachteil bei diesem Verfahren ist, dass Mitarbeiter des Justizministeriums entscheiden und lassen Sie mich hier anmerken, als ReNo wage ich zu bezweifeln, dass hier das notwendige Fachwissen über die Berufspraxis vorhanden ist. Diesen Mitarbeitern wird das Berufsbild der ReNoPat so gut wie unbekannt sein und nur das Einarbeiten in die Materie wird nicht zu optimalen Ergebnissen führen. Dieses Verfahren wurde zwar für die letzten beiden Novellierungen in den Jahren 1987 und 1995 angewandt, allerdings handelte es sich in beiden Verfahren nicht um so gravierende Änderungen, wie sie jetzt geplant sind.
Für wesentlich erfolgversprechender halten wir folgendes Vorgehen: Das zuständige Fachministerium (BMJ) gibt das Novellierungsverfahren an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ab. Das BIBB steht unter der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Bildung und Forschung, ist eigens für die Weiterentwicklung der beruflichen Ausund Weiterbildung eingerichtet worden und kann nach unserer Auffassung daher die entsprechenden Fachleute vorweisen, die erstens schon viele Berufe in diesem Land festgeschrieben haben und die zweitens auch in der Lage sein werden, die Verhandlungen erfolgversprechend zu moderieren.
Nach Annahme des einheitlichen Antrages der Sozialpartner werden die Einzelheiten des Ausbildungsplanes erarbeitet. Hierüber werden wir dann erst später berichten können. (hier vielleicht noch ein Zusatz, dass wir als Sozialpartner an der Erarbeitung des Planes beteiligt sind)
Im derzeitigen Stadium müssen die Sozialpartner zunächst einmal die Eckdaten festlegen, also sozusagen die Grundsäulen des Berufes.
Eckdaten
Es wäre vermessen zu glauben, die Sozialpartner haben jeweils die gleichen Eckdaten für den Beruf entwickelt, aber es ist auch falsch zu glauben, die Vorschläge der Sozialpartner liegen weit und unvereinbar auseinander. Was sind nun diese berühmten Eckdaten.
Das sind zum Beispiel die Dauer der Ausbildung, der Name des Ausbildungsberufes, soll es ein Monoberuf sein oder nicht, welche Kenntnisse und Fertigkeiten werden erwartet etc. Über diese Eckdaten verhandeln wir momentan mit dern Arbeitgeberseite. Es hat bisher zwei Sozialpartnergespräche gegeben, ein drittes Gespräch steht an. Erfreulicherweise werden wir bereits jetzt von dem dann ggf. zuständigen Mitarbeiter des BIBB betreut. Herr Elsner konnte bereits wertvolle Hinweise und Tipps geben, die dann auch die Diskussionen vorangebracht haben.
Dauer der Ausbildung
Hier plädieren wir nach wie vor für eine dreijährige Ausbildung im dualen Weg. Bei dem komplexen Ausbildungsstoff kann an eine Verkürzung nicht gedacht werden.
Name des Ausbildungsberufes
Wir haben uns nach vielen Erwägungen zunächst für den mehr oder weniger neutralen Namen der/des Rechtsfachangestellte/n entschieden, der dann je nach Ausbildungsspezialisierung noch den Zusatz Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Notar/Notarin, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und Notar/Notarin etc. erhalten soll. Unserer Meinung nach ermöglicht diese neutrale Bezeichnung auch den Wechsel eines Faches, z. B. von Rechtsfachangestellten (Rechtsanwalt/in) zum Rechtsfachangestellten (Notar/in) oder ähnlich. Ein Wechsel des Faches ist in unserem Beruf nichts außergewöhnliches, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen, die für Anwaltsnotare/ innen arbeiten, kennen diese Tatsache. Das BIBB ist allerdings mit diesem zugegebenermaßen sperrigen Namensvorschlag nicht glücklich. Herr Elsner hat alle Sozialpartner aufgefordert, sich einen Namen mit einem gewissen „Pep“ auszudenken, der dann gleichzeitig junge Leute anspricht und gleichwohl geschlechtergerecht ist.
Wir haben diesen Namen zunächst einmal so stehen lassen, er kann während des laufenden Verfahrens noch verändert werden. Die gesamte Sozialpartnerrunde ist also hier noch offen für Vorschläge, die vielleicht aus Ihren Reihen, denen der Kollegen und Kolleginnen sowie der übrigen Leser und Leserinnen kommen. Schicken Sie uns also unter geschaeftsstelle@renobundesverband.de Ihre Vorschläge und Meinungen.
Berufsstruktur
Es muss auch geregelt werden, wie die unterschiedlichen Berufsgruppen zusammengefasst werden. Zur Entscheidung steht ein Monoberuf mit den verschiedenen Fachrichtungen (gleich Fachangestellte/r Rechtsanwalt/in, Notar/in, Rechtsanwalt/in und Notar/in, Patentanwalt/in) oder aber die zweite Variante, dann sind es alles verschiedene Berufe, die in einer Berufsgruppe zusammengefasst werden.
Als Arbeitnehmer tendieren wir in den Verhandlungen zur Berufsgruppe. Dies hätte den Vorteil, dass alle Berufe eine gemeinsame Grundausbildung (Kernqualifikation) genießen können und dann in den folgenden zwei Jahren der Ausbildung verstärkt und vertieft das Spezialgebiet erlernen. Mit dieser Variante können wir erreichen, dass die Auszubildenden in der jeweiligen Berufssparte gründlich das Fachgebiet Rechtsanwalt/in oder Notar/in lernen, bereits in der Ausbildung die Zeit haben, gründliche Fachkenntnisse zu erwerben und nicht mit ein bisschen Wissen hier und ein bisschen Wissen da in das Berufsleben entlassen werden. Am schwersten werden es natürlich hier die Auszubildenden im Bereich des Anwaltsnotariats haben- Sie müssen in beiden Berufen so fit gemacht werden, dass sie z. B. durch einen Arbeitsplatzwechsel in ein anderes Bundesland keinen Nachteil haben. Gleichzeitig hätten wir aber das Problem gelöst, dass in Kammerbereichen des Anwaltsnotariats Nurrechtsanwälte/innen ReNos ausbilden, obwohl sie dazu wegen des fehlenden Notarattributs dazu gar nicht in der Lage sind. Sie können dann eben nur noch Rechtsfachangestellte für den bereich Rechtsanwalt/in ausbilden.
Auch die Arbeitgeberseite tendiert zu dieser Lösung, sie würde dann endlich gut ausgebildete Fachkräfte für den für sie entscheidenden Berufsbereich bekommen.
Abschlussprüfung
Der Punkt der Abschlussprüfung ist noch einer der Punkte, zu dem bisher keine Einigung erzielt werden konnte. Die Fragestellung ist, ob weiterhin mit einer Zwischenprüfung gearbeitet werden soll oder ob eine zeitlich gestreckte Abschlussprüfung unter Wegfall der Zwischenprüfung sinnvoller ist- Letztere wird zwar in den einzelnen Kammerbereichen völlig unterschiedlich gehandhabt wird, hat aber im Ergebnis immer keine Konsequenz für die Auszubildenden. Es gibt Kammern, bei denen der/die Auszubildende eigentlich nur zur Prüfung erscheinen und seinen Namen auf ein Blatt Papier schreiben muss, damit die Prüfung als absolviert gilt. In anderen Kammern muss der Prüfling eine Prüfung schreiben, die unter Abschlussprüfungsbedingungen benotet wird, aber auch keine Folgen für den/die Auszubildende hat. Das mangelnde Interesse der Ausbilder/innen am Ergebnis dieser Prüfung setzt die Auszubildenden auch nicht unter Druck.
Das führt nach unserer Erfahrung dazu, dass in drei Ausbildungsjahren die Zeit für mindestens zwei Jahre lässig dahin plätschert. Erst im letzten Ausbildungsjahr ahnen Auszubildende und Ausbilder, da war doch noch was und man fängt an mit dem Lernen. Zwischenkontrollen können lediglich die Klausuren in der Berufschule sein.
Allerdings sind die Anforderungen in den Berufsschulen m. E. tatsächlich nicht dazu geeignet, von den Auszubildenden Höchstleistungen zu fordern. Das Interesse der Schulen, eine möglichst hohe Anzahl von bestandenen Prüfungen in der Statistik zu haben, kollidiert schwer mit der Tatsache, dass Auszubildende doch so gefordert werden sollten, dass sie nicht nur Mittelmaß abliefern, sondern einzelne wirkliche Höchstleistungen erreichen.
Daher ist es natürlich fraglich, wenn die gesamte Ausbildung tatsächlich auf ein qualitativ höheres Niveau gehoben werden soll, warum nicht das Wissen der Kernqualifikationen bereits benotet in einem ersten Teil der Abschlussprüfung abgeprüft werden kann und dann im Ergebnis für die Endnote zählt. Das spornt unserer Meinung die Auszubildenden an, bereits im ersten Drittel der Ausbildung den Ernst der Lage zu erfassen und gleich mit dem Lernen zu beginnen.
Die Arbeitgeberseite plädiert für die Beibehaltung der Zwischenprüfung. Ihrer Meinung nach würden die Auszubildenden beim Nichtbestehen des ersten Prüfungsteils die Lust an der Ausbildung verlieren und frustriert aufgeben. Dem kann hier entgegen gehalten werden, dass es nur vorteilhaft sein kann, frühzeitig zu bemerken die falsche Ausbildung angefangen zu haben. Ausbilder/in und Auszubildende/r haben eben rechtzeitig festgestellt, dass es nicht passt.
Ein weiterer Einwand ist, dass bei Nichtbestehen, z. B. durch ein Mangelhaft, in der restlichen Abschlussprüfung nur noch schwer eine gute oder sehr gute Note erreicht werden kann. Auch das würde die Auszubildenden demotivieren und sie würden vermehrt abbrechen. Hier könnte angeboten werden, dass der/die Auszubildene sich nach Nichtbestehen des ersten Teils der Prüfung vor dem zweiten Teil der Prüfung einer freiwilligen Wiederholung des ersten Teils der Abschlussprüfung unterwirft. Damit kann er/sie die erste schlechte Note ausgleichen und mit dem Ergebnis des zweiten Teils noch jede gute Note erreichen.
Die Arbeitgebervertreter und -vertreterinnen haben in der letzten Sitzung als Kompromiss in Aussicht gestellt, die Kammern könnten eine Höherwertung der Zwischenprüfung anordnen! Ich frage mich allerdings, wie soll das denn gehen? Soll der/die Ausbilder von seiner Kammer eine Weisung erhalten (wie geht das rechtlich?), mit erhobenem Zeigefinger den Auszubildenden klarmachen, so geht es nicht?
Was ist, wenn das nicht jede/r Ausbilder/in tut, es ihm/ihr nach wie vor egal ist, wie die Ergebnisse der Zwischenprüfung sind und ja doch nur die billige Arbeitskraft zählt? Ist es wirklich möglich, mit einer aufgewerteten Zwischenprüfung zu erreichen, dass sich Auszubildende und Ausbilder/innen das schlechte Ergebnis zu Herzen nehmen und gemeinsam daran arbeiten, es zu verbessern?
M. E. war der Vorschlag so gemeint, dass die Zwischenprüfung grundsätzlich in allen Kammerbezirken benotet wird und bei schlechten Noten (4 und schlechter) die jeweiligen Ausbilder befragt werden, warum nicht eine bessere Note erreicht wurde bzw. wie die Ausbildung erfolgreicher durchgeführt werden kann (Beispiel Kammer Frankfurt, die dieses Verfahren so praktiziert). Daran kann ich mich auch düster erinnern. Müssen wir aber vielleicht nicht so detailliert darstellen.
Sicherlich beachtlich ist der Einwand der Arbeitgeberseite, es müssten bei der gestreckten Abschlussprüfung Kernkompetenzen festgelegt werden, die zeitlich so gelehrt werden, dass der Stoff zum Zeitpunkt der Prüfung tatsächlich gelehrt und gelernt wurde. Ich glaube, dass ich hier für die Berufsschulen sprechen kann, die werden das hinbekommen, die halten sich an den dann vorliegenden Lehrplan. Problematisch scheint eher der Bereich der Kanzleien zu sein. Die Arbeitgeber müssten sich dann nämlich einmal verstärkt an den Ausbildungsplan halten, der zwar auch heute wesentlicher Teil des Ausbildungsvertrages ist, an den sich aber nur wenige Ausbilder/innen halten.
Für uns als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen scheint die Lösung gestreckte Abschlussprüfung eine gute Möglichkeit zu sein, frühe Selbstkontrolle auszuüben, die Ausbilder/innen früh zu zwingen, ihren Auszubildenden Fachwissen und nicht nur Schreibtechnik zu vermitteln, um somit letztlich das Niveau der Ausbildung stetig steigern zu können. Denn abgeprüfte Kernkompetenzen (also Grundwissen) machen den Weg frei für eine fachlich hochwertige Abprüfung des Spezialwissens. Und das wiederum erhöht die gesamte Qualität der Ausbildung des Berufsstandes.
Eine weitere Folge der gestreckten, also zweiteiligen Abschlussprüfung kann dann natürlich noch sein, dass eine Rechtsfachangestellte (die männlichen Kollegen mögen mir mein weibliches Beispiel verzeihen) aus dem Rechtsanwaltsbereich durch Arbeitsplatzwechsel nun doch in das Notariat kommt. Durch gemeinsam gelerntes Grundwissen fühlt sie sich im Fach nicht völlig fremd, durch Ausbildung im Notariat in der täglichen Praxis lernt sie um. Nach einiger Zeit denkt sie sich, was tun mit meinem Wissen? Eine Lösung könnte sein, dass sie sich dann noch einmal dem zweiten Teil der Abschlussprüfung freiwillig unterzieht und damit zusätzlich Rechtsfachangestellte für den Notariatsbereich mit einem Kammerabschluss werden kann. Das ist moderne Durchlässigkeit eines Berufes. Das muss doch die Zukunft sein, dass ein Arbeitnehmer sich dem heute geforderten schnellen Arbeitsplatzwechsel durch sein qualifiziertes Wissen stellen kann.
Legal Assistent
Ein weiterer Streitpunkt unter den Sozialpartnern ist der Bereich des sogenannten legal assistent. Eigentlich war dieser Berufszweig von der Frankfurter Anwaltskammer für ihre regional häufig vorkommenden Wirtschaftskanzleien, die gar keine Prozesstätigkeiten mehr haben, gewünscht. Soll also der Rechtsfachangestellte für Wirtschaftsanwälte
ins Leben gerufen werden?
Angesichts der mittlerweile 20 Fachanwaltschaften ist die Gegenwehr aus den anwaltlichen Reihen verständlich. Es kann auch nicht in unserem Sinne sein, dass jede Fachanwaltschaft ihre eigenen Ausbildungsinhalte fordert. Mit solidem Grundwissen und gutem Spezialwissen sollte jede/r Rechtsfachangestellte in der Lage sein, sich dem Arbeitsplatz anzupassen und die Forderungen der Kanzlei nach Einarbeitung zu erfüllen. Das war bisher auf dem Arbeitsmarkt so und wird auch weiterhin so sein.
Ein Wechsel des Arbeitsplatzes bringt Bewegung ins Gehirn!
Wir können Ihnen mit diesem Artikel zu diesem Zeitpunkt nur den momentanen Stand der Diskussionen darstellen, wir werden uns jedoch zu Ihrer Information immer wieder zum Thema melden, nicht nur um die Kollegen und Kolleginnen in den Berufsbildungsausschüssen zu informieren, sondern um Ihrer aller Interesse an der Novellierung zu wecken. Auch wenn Ihre Ausbildung schon mehr oder weniger lange zurückliegt, Sie werden sich an den zukünftig gut ausgebildeten jungen Kollegen/innen messen lassen müssen!
Also fordern wir Sie auf, unterstützen Sie uns mit
· Vorschlägen zur Berufsbezeichnung
· mit Argumenten für oder gegen die gestreckte Abschlussprüfung
· mit Argumenten für die Berufsgruppe (Fachrichtungsmodell)
· mit inhaltlichen Anregungen zur Veränderung der Ausbildungsordnung
Marlies Stern
Vorstand RENO Bundesverband
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