Zu dem in den letzten Tagen in einigen Zeitungen und im Internet veröffentlichen Artikel
http://www.freiepresse.de/RATGEBER/JOB-KARRIERE/Wie-werde-ich-Anwaltsgehilfe-in-artikel9247302.php
Nehmen wir wie folgt Stellung:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin im Frühjahr 2015 von einem dpa-Journalisten zum Berufsbild interviewt worden. Im Laufe des Interviews kam es auch zur einer Frage nach den Gehältern, die ich aber nur mit dem Hinweis beantwortet habe, dass mir aktuelle Zahlen nicht vorliegen. Auf die Frage nach einer Gehaltsumfrage habe ich ebenfalls aktuelle Ergebnisse verneint und darauf hingewiesen, dass die bisher vorliegenden Umfragen immer zu ungenau waren.
Es ist mir nicht erklärlich, woher der Journalist seine Zahlen hat. Ich kann mir nur vorstellen, dass er alte Zahlen im Internet recheriert hat. Gegebenfalls auch von einer unserer Seiten, von denen ich nicht weiß, wo sie überall noch im Netz existieren. Monatsgehälter von Berufsanfängern wurden von uns nicht angegeben. Auch ich kann mir ausrechnen, dass ein Vollzeitjob mit 40 Stunden bei einem Mindestlohn nicht bei 1.300,00 € Monatsgehalt liegen kann.
Ich bedauere diese Veröffentlichung, der Artikel wurde mir zum Lesen nicht mehr vorgelegt und konnte daher leider nicht mehr von mir überprüft werden.
Marlies Stern